Die einzige und vollkommen verbindliche Bier-OL Regelordnung

§1 Die Bahn - Die Bahn des Bier-OLs wird in 6 Schleifen gelegt. Eine Bahn hat mindestens 1 und maximal 5 Posten. Die Posten sind in der vorgeschriebenen Reihenfolge anzulaufen. Eine Schleife hat eine Länge von ca. 0,3 km von 1,7 km Länge der Luftlinie. Einmalig darf auf einer Schleife die Länge auf max. 2,5 km überschritten werden.

§2 Der Bierposten - Vor jeder Schleife und nach der 6. Runde ist ein Bierposten. An jedem Bierposten ist ein Pflichtbier zu trinken. Außer in der Jokerrunde gibt es zu dem Pflichtbier noch 3 Freibier.

§2.1 (a-2009) Der Bierposten als Weinposten - Statt Bier kann auch Wein getrunken werden. Der Wein wird als Schorle verabreicht und mit stillem Wasser so "verdünnt", dass die gleiche Alkoholkonsistenz wie bei Bier erreicht wird. Somit werden auch bei Wein volle Becher ausgeschenkt.

§3 (erg. 2005) Die Jokerrunde - In der Jokerrunde kann so viel Bier getrunken werden wie es vom jeweiligen Starter gewünscht wird. Die Jokerrunde kann vom jeweiligen Starter beliebig eingesetzt werden und ist vor dem Lauf dem Kampfgericht bekannt zu geben.

§4 (erg. 2005) Die Zeitgutschriften - Das Nichttrinken eines Pflichtbieres hat eine Zeitstrafe von 5 Minuten zur Folge. Für jedes getrunkene Freibier gibt es 4 Minuten Zeitgutschrift, die am Ende von der Laufzeit abgezogen wird - nisch wohr Herr Dr. Schubert.

§5 Die Zielzeitnahme - Die Zielzeitnahme erfolgt nachdem das letzte Bier nach der 6. Runde getrunken ist. Dieser Zeitpunkt ist vom Läufer dem Kampfgericht deutlich zu machen.

§6 Am Bierposten zum 1. - Das Trinken des Bieres und das Abzeichnen der Posten ist nur in dem abgegrenzten Raum gestattet. Wird dieses Gebiet verlassen erfolgt für diese Runde kein Bierausschank mehr.

§7 Am Bierposten zum 2. - Das Verschütten von Bier, Sabbern, Reihern und Pinkeln im Ausschankraum am Bierposten führt zur Streichung aller getrunkenen Freibiere dieser Runde.

§7.1 (a-2004) Am Bierposten zum 3. - Das Bierglas ist am Bierposten immer über Oberkante Bierausschank zu halten. Zuwiderhandlung wird wie unter § 7 mit Abzug aller getrunkenen Freibier in der jeweiligen Runde geahndet.

§8 Die Startkarte - Unsaubere, falsche und fehlende Postennachweise auf der Startkarte werden mit 15 min. Zeitstrafe geahndet.

§9 Die Ballonrunde - Bei einer möglich eingeplanten Luftballonrunde gibt es für das zurückbringen des ganzen Luftballons keine Zeitgutschrift. Es gibt jedoch 10 Min. Zeitstrafe wenn der Luftballon geplatzt ist oder nicht mehr im intakten Zustand (luftgefüllt) mitgebracht wird. Für einen unterwegs gefundenen Luftballon hat der Läufer das recht zwei Freibier mehr zu trinken.

§10 Die Startreihenfolge - Der Bier-OL-Sieger des Vorjahres hat das Recht am Feldende zu laufen. Die restliche Startreihenfolge wird ausgelost, es sein denn es wird vereinbart in der umgekehrten Einlaufreihenfolge des Vorjahres zu starten. Nichtstarter des Vorjahres werden dann an den Feldanfang gelegt.

§10.1 (erg. 2014) Die Startreihenfolge zum 2. - Jeder Starter kann vor der Auslosung festlegen, ob er in Gruppe 1 vor das ausgeloste Starterfeld (Gruppe 2) gesetzt wird. Wird von mehreren Startern dieser Wunsch geäußert ist die Reihenfolge der Gruppe 1 auszulosen.

§11 Der Startabstand - Der minimale Startabstand beträgt 5 Minuten und hat immer 1 Minute mehr zu sein als die Zeitgutschrift eines Freibieres.

§12 (2005) Der Schubi oder andere Deutschexperten - Falls es zu Seperatdeutungen der Regelordnung kommt oder es versucht wird, die Regelordnung für sich persönlich zum Vorteil auszulegen, tritt  automatisch § 14 in Kraft.

§13 (2014) Die Laufkarte - Die Qualität und Art der Laufkarte wird vom Bahnleger festgelegt.

§14 (2015) Bier-OL-Sieger - kann nur ein Einzelläufer werden. Die Bestplatzierung für Paarläufer ist Platz 4.

§15 (2005) Das Oberste aller Kampf- und Schiedsgerichte - ist immer und einstimmig Flechser.

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